Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Stefan Schall

Schornsteinfegertätigkeiten

Gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinfegertätigkeiten


Die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegertätigkeiten sind in zwei Tätigkeitsfelder aufgeteilt:

 

  1. Hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten: Diese Tätigkeiten werden von Ihrem zuständigen bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger durchgeführt, dieser wird sich bei Ihnen automatisch melden.
  2. Freie Schornsteinfegertätigkeiten: Für die rechtzeitige Ausführung dieser Tätigkeiten (stehen auf dem Feuerstättenbescheid) ist der Haus/Wohnungseigentümer selbst verantwortlich. Dieser muss einen zugelassenen Schornsteinfegermeisterbetrieb (kann auch der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister sein) beauftragen diese Tätigkeiten rechtzeitig durchzuführen.

 

Hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten:


Zu den hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten gehören (begrenzt auf den Kehrbezirk Göppingen Nr. 18):

 

  • Abnahmen von Feuerungsanlagen: d.h. alle Feuerstätten, Schornsteine die neu installiert oder ausgetauscht werden, müssen von mir auf die Betriebs- und Brandsicherheit kontrolliert und abgenommen werden.
  • Feuerstättenschau: d.h. ab 2013 wird die Feuerstättenschau in allen Gebäuden mit Feuerungsanlagen zwei mal in 7 Jahren durchgeführt. Hier wird die Betriebs- und Brandsicherheit der bestehenden Feuerungsanlage überprüft.
  • Ausstellung des Feuerstättenbescheides: d.h. jeder Eigentümer bekommt von seinem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister einen Feuerstättenbescheid, dieser beinhaltet sämtliche freie Kehr- und Überprüfungstätigkeiten (welche Tätigkeit ... 
    in welchem Zeitraum …) die durchzuführen sind.


Freie Schornsteinfegertätigkeiten:


Zu den freien Schornsteinfegertätigkeiten  gehören alle auf dem Feuerstättenbescheid stehenden Tätigkeiten:

 

  • Reinigen und Überprüfen von sämtlichen Schornsteinen, Abgasleitungen, Räucheranlagen, Backöfen, sowie notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen.
  • Abgaswegeüberprüfung an Öl- und Gasfeuerungsanlagen.
  • Immissionschutzmessung  an Öl-, Gas- und Festbrennstofffeuerungsanlagen.

 

 


 

Nicht gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinfegertätigkeiten


Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfeger-Tätigkeiten, bieten wir unserer Kundschaft ein weiteres Leistungsfeld, das Reinigen und Überprüfen von nicht Kehr- und Überprüfungspflichtigen Anlagen an:

 

  • Die Reinigung von Kaminöfen 
  • Die Reinigung von Kachelöfen
  • Die Reinigung von Feststoffherden
  • Die Reinigung von Rauchrohre
  • Die Reinigung von Heizkessel mit Öl- und Holzfeuerung

 

Bei diesen Feuerstätten … fallen auch Verbrennungsrückstände an, die zu Verminderungen des Wirkungsgrades, sowie auch zu Störungen und Beschädigungen führen können.





Bundesland: Baden-Württemberg
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Stefan Schall

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater(HWK) Betriebswirt(HWK)
In den Enzwiesen 2
73114 Schlat
Tel.: 07161 4018793
Fax.: 07161 4018794
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Mobil.: 0160 92 21 92 51

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Mitglied
Innung Stuttgart
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