Ihr Schornsteinfegermeister
Stefan Schall
Gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinfegertätigkeiten
Die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegertätigkeiten sind in zwei Tätigkeitsfelder aufgeteilt:
Hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten:
Zu den hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten gehören (begrenzt auf den Kehrbezirk Göppingen Nr. 18):
Freie Schornsteinfegertätigkeiten:
Zu den freien Schornsteinfegertätigkeiten gehören alle auf dem Feuerstättenbescheid stehenden Tätigkeiten:
Nicht gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinfegertätigkeiten
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfeger-Tätigkeiten, bieten wir unserer Kundschaft ein weiteres Leistungsfeld, das Reinigen und Überprüfen von nicht Kehr- und Überprüfungspflichtigen Anlagen an:
Bei diesen Feuerstätten … fallen auch Verbrennungsrückstände an, die zu Verminderungen des Wirkungsgrades, sowie auch zu Störungen und Beschädigungen führen können.