Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Stefan Schall

Rauchmelder

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  • alle Neubauten und Umbauten seit dem 11.Juli 2013
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 01.01.2015 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet werden

 

Wie viele Rauchmelder werden pro Wohnung benötigt?

  • Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

 

Wer ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig?

  • Einbau: Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung.
  • Betrieb/Wartung: Es ist eine jährliche Wartung incl. Protokoll vorgeschrieben.

 

 

 

Je nach Wunsch liefern, montieren und warten wir für Sie, als Rauchmelderfachkraft, ausschließlich hochwertige Rauchwarnmelder.

Sie erhalten von uns nach fachgerechter Durchführung ein Installations-/ Wartungsprotokoll.





Bundesland: Baden-Württemberg
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Stefan Schall

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater(HWK) Betriebswirt(HWK)
In den Enzwiesen 2
73114 Schlat
Tel.: 07161 4018793
Fax.: 07161 4018794
Email senden
Mobil.: 0160 92 21 92 51

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Innung Stuttgart
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