- alle Neubauten und Umbauten seit dem 11.Juli 2013
- alle Bestandswohnungen müssen bis zum 01.01.2015 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet werden
Wie viele Rauchmelder werden pro Wohnung benötigt?
- Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Wer ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig?
- Einbau: Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung.
- Betrieb/Wartung: Es ist eine jährliche Wartung incl. Protokoll vorgeschrieben.
Je nach Wunsch liefern, montieren und warten wir für Sie, als Rauchmelderfachkraft, ausschließlich hochwertige Rauchwarnmelder.
Sie erhalten von uns nach fachgerechter Durchführung ein Installations-/ Wartungsprotokoll.